Netzpolitik im grün-roten Koalitionsvertrag

Datenschutz

Angetrieben durch die damalige Opposition und auf der Basis eines Oppositionsantrags sind CDU und FDP zum Ende der vorangegangenen Legislaturperiode endlich die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes angegangen. Die von uns seit Jahren geforderte Zusammenlegung des Datenschutzes für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich und dessen Bündelung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ist nun seit dem 1. April 2011 Wirklichkeit.
Diese Novellierung blieb in einigen Punkten hinter unseren Erwartungen und Forderungen zurück. Um unsere Vorstellung von einem völlig unabhängigen, bürgernahen und effizienten Datenschutz zu verwirklichen, streben wir eine rasche Novellierung an. Dabei soll die beim Landtag angesiedelte Datenschutzbehörde bei angemessener Ausstattung mit Personal und Sachmitteln den Status einer obersten Landesbehörde erhalten mit eigenen Sanktionsbefugnissen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.Datenschutz ist auch eine Bildungsaufgabe. Regelungen zur Vermittlung von Datenschutzbewusstsein müssen deshalb nicht nur in den Datenschutzgesetzen, sondern auch in den Lehrplänen von Bildungseinrichtungen verankert werden. Wir wollen auch die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten als wichtiges Element der Eigenkontrolle stärken. Sie sollen ihre Aufgaben unabhängig, kompetent und mit ausreichenden Möglichkeiten wahrnehmen können.
Wir werden bei einer Novellierung des Datenschutzgesetzes des Landes auch die sehr kurzfristig in das Gesetz aufgenommene Videoüberwachung im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts neu regeln und dabei insbesondere die Forderungen des Landesdatenschutzbeauftragten umsetzen.
Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Die Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist in der modernen digitalen Welt Grundvoraussetzung für die demokratische Verfassung einer Informations- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Wir werden deshalb auch über den Bundesrat Initiativen auf den Weg bringen, um den grundrechtlich verbürgte Datenschutz in allen Lebensbereichen wirksam, transparent und bürgernah zu verankern.
Dies gilt zuvorderst für die Entwicklung eines modernen Beschäftigtendatenschutzes im Hinblick auf Videoüberwachung, Überwachung von E-Mails, die Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Beschäftigten und beim Informantenschutz.
Wir werden auch initiativ werden, um die Erarbeitung eines internetfähigen Datenschutzrechts, das sich den Gegebenheiten der globalen Netzwelt anpasst, voranzutreiben. Dabei gilt: Das vom Bundesverfassungsgericht neu entwickelte Grundrecht der Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme muss unverletzt bleiben.
Die Kommunikationsdaten von Geheimnisträgern dürfen nur unter hohen Auflagen untersucht werden.