Netzpolitik im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD

Veröffentlicht am 27.11.2013 in Bundespolitik

Wir haben die netzpolitischen Inhalte aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hier dargestellt; aus unserer Sicht bemerkenswerte Punkte sind farblich hervorgehoben. Natürlich gibt es keine Garantie auf Vollständigkeit. Der komplette Vertrag ist als PDF online verfügbar.

Breitbandausbau

Für ein modernes Industrieland ist der flächendeckende Breitbandausbau eine Schlüsselaufgabe Deshalb werden wir die Breitbandstrategie weiterentwickeln. Es gilt, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Dazu wollen wir die Kommunen im Sinne einer kommunikativen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beim Breitbandausbau unterstützen. Wir werden Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwächeren Regionen abbauen und setzen dabei verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen. Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen wollen wir im Einvernehmen mit den Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen.

Um hochleistungsfähige Breitbandnetze auszubauen, bedarf es vor allem wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen im EUTelekommunikationsrecht und im Telekommunikationsgesetz, der verstärkten Kooperation von Unternehmen, besserer Fördermöglichkeiten sowie einer gute Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Wir wollen Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von 3 bis 4 Jahren im ländlichen Raum ermöglichen.

Schnelle und sichere Datennetze sind die Grundlage für Innovation, Wachstum und Beschäftigung in einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft. Um den globalen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen, brauchen wir eine starke deutsche und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie. Wir werden darauf hinwirken, dass die Regulierung der Telekommunikationsmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene so gestaltet wird, dass sich Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Wir setzen uns im Beihilfebereich bei der EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland ein, die die Vectoring-Technologie einbezieht und es ermöglicht, den Breitbandausbau im ländlichen Raum durch ein unbürokratisches technologieneutrales und wettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen.

Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten. In diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können.

Quelle: S. 47-48


WLAN

Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen.

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern). Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Gefahren solcher Netze für sensible Daten aufklären.

Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möchten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie sollen lokale, dezentrale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplementäre Infrastruktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die in frastrukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu leistungsfähigem Internet für alle.

Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern.

Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TKEndeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

Quelle: S. 48-49


Netzneutralität

Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda.

Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.

Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.

Das so genannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer werden wir dagegen gesetzlich untersagen.

Quelle: S. 49


Sicherheit, Selbstbestimmung und Transparenz in der digitalen Welt

Wir fördern Innovationen und Techniken, die sicherstellen, dass Profilbildung und darauf basierende Geschäftsmodelle ohne die Erhebung individualisierter personenbezogener Daten auskommen können. Nicht-anonyme Profilbildungen müssen an enge rechtliche Grenzen und die Einwilligung der Verbraucher geknüpft werden. Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, werden verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.

Den mobilen Commerce werden wir verbraucherfreundlich ausgestalten, zum Beispiel durch transparente Darstellungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten und Rückgabemöglichkeiten von Apps. Wir stärken die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter. Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird insbesondere die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet geprüft.

Quelle: S. 127


Die Koalition wird sich in der kommenden Legislaturperiode für die soziale Absicherung von Kreativen und Künstlern einsetzen und für weitere Verbesserungen sorgen. Lücken in der sozialen Absicherung von Künstlern werden wir identifizieren und Lösungen entwickeln. Wir werden die Künstlersozialkasse erhalten und durch eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmen auf ihre Abgabepflicht hin dauerhaft stabilisieren. Dafür müssen wir einen weiteren Anstieg der Künstlersozialabgabe verhindern. Dies setzt voraus, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihren Beitrag leisten.

Qelle: S. 132


Reform des Urheberrechts

Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Dabei werden digitale Nutzungspraktiken berücksichtigt. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen.

Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und inter-nationaler Vereinbarungen an. Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung. Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.

Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken und insbesondere die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften effektiver ausgestalten.

Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen.

Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.

Wir bekennen uns zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht und sind uns bewusst, dass Inhalte oft unter (impliziten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden. Gleichzeitig ist das Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte zu berücksichtigen. Unser Ziel ist es daher, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern. Geprüft werden soll zudem, wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weiterversendung von Rundfunksignalen vermieden werden können.

Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.

Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.

Die Veränderung der Medienwelt hat auch Folgen für die Printmedien, jedoch bleiben die Gründe für steuerliche Erleichterungen – Kultur- und Medienangebote als Teil der Daseinsvorsorge – auch in der digitalen Welt die gleichen. Den verminderten Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften will die Koalition beibehalten; er soll in Zukunft auch für Hörbücher gelten. Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen ist die Buchpreisbindung, die europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern ist.

Die Koalition wird auch in Zukunft an den Steuererleichterungen für kulturelle Leistungen festhalten und den bestehenden Standard der Steuererleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bewahren. Die Koalition wird prüfen, ob weitere Umsatzsteuererleichterungen für künstlerische Berufe möglich sind.

Quelle: S. 133-134


Die Koalition wird sich für eine Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) einsetzen, die den Entwicklungen einer konvergenten Medienwelt gerecht wird und u. a. Werberegeln dereguliert. Im Bereich Online-Werbung unterstützen wir die Selbstregulierungsansätze der Branche.

Es ist zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Frequenzplanung (Digitale Dividende II) werden wir auf nationaler und europäischer Ebene im Einvernehmen mit den Ländern die Belange des hiervon betroffenen Rundfunks (DVB-T) und die Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel (z. B. in Kultureinrichtungen) berücksichtigen. Die für den Umstieg auf DVB-T2 notwendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben.

Quelle: S. 134-135


Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben. Es bedarf hierfür neben einer Digitalisierungsförderung des Bundes auch der Beteiligung der Länder und der Filmwirtschaft. Die Stiftung Deutsche Kinemathek ist als eine der zentralen Einrichtungen zur Bewahrung und Zugänglichmachung des deutschen Filmerbes zu stärken. Die Koalition wird auch das Bundesarchiv personell und finanziell stärken.

S. 136


Digitale Medien

Deutschland soll sich zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Unser kulturelles Erbe muss digitalisiert werden, um es für die kommenden Generationen zu sichern. Eine wichtige Aufgabe zur Sicherung unseres kulturellen Erbes übernimmt die Deutsche Digitale Bibliothek als deutscher Beitrag zur europäischen digitalen Bibliothek Europeana. Der Bund ist sich der Verantwortung für die digitale Erschließung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferungen bewusst und treibt auf dieser Grundlage mit den Ländern und Kommunen eine abgestimmte Digitalisierungsstrategie voran. Die vom Bund geförderten Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Bestände einzubringen.

Medienkompetenz ist eine elementare Schlüsselkompetenz in unserer digitalen Gesellschaft und grundlegende Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den Medien und dem Netz für alle Generationen. Sie eröffnet - auch im Zusammenwirken mit Bürgermedien – Chancen der medialen Teilhabe und des Netzes und sensibilisiert den Nutzer für mögliche Risiken. Die bisherigen Initiativen des Bundes sollen – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit diesen – fortgesetzt und verstetigt werden. Initiativen wie das „Netz für Kinder“ / „Frag Finn“ ermöglichen Kindern einen sachkundigen Umgang mit dem Internet. Die „Nationale Initiative Printmedien“ soll weiterentwickelt werden und insbesondere die Medienkompetenzvermittlung von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen.

Kinder und Jugendliche sollen die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet, optimal nutzen können, ohne mit für sie schädigenden Inhalten konfrontiert zu werden. Moderner Jugendmedienschutz muss Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen. Im Dialog sind neue Instrumente für einen wirksamen Jugendmedienschutz zu entwickeln.

Die Daten von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien müssen besonders geschützt werden. Für einen wirksamen gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz ist eine Angleichung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern unabhängig vom Verbreitungsweg der digitalen Medien anzustreben. Dabei sollten die heute geltenden hohen Jugendschutzstandards für Trägermedien als Orientierung dienen. Im Zentrum für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) arbeiten die Beteiligten zusammen an einer Gesamtstrategie, die Regulierung, Anbieterverantwortung und die Stärkung der Medienkompetenz miteinander verbindet und internationale Zusammenarbeit sicherstellt.

Digitale Spiele prägen den Alltag vieler, insbesondere jüngerer Menschen in unserem Land. Wir erkennen die Vielfalt hochwertiger Angebote, insbesondere pädagogisch wertvoller Computerspiele, sowie die große kreative Leistung und hohe technische Kompetenz der Spieleentwickler an. Dies wollen wir weiter fördern, beispielsweise mit dem Deutschen Computerspielpreis. Diesen wollen wir zeitgemäß weiterentwickeln. Die gemeinsam durch den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und die Computerspielewirtschaft initiierte und mittlerweile gegründete Stiftung Digitale Spielekultur soll gemeinsam mit den Marktteilnehmern weiter ausgebaut werden, um in den Schwerpunkten Wirtschaft und Ausbildung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Wissenschaft neue Impulse setzen zu können. Wir wollen zudem das digitale Spiel für nachfolgende Generationen erhalten. Es gilt, geeignete Archivierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Quelle: S. 136-137


Digitale Agenda für Deutschland

Chancen für eine starke Wirtschaft, gerechte Bildung und ein freies und sicheres Internet

Digitales Leben und Arbeiten sind Alltag geworden und wir erleben den Wandel in eine digitale Gesellschaft. Die Nutzung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft ist heute selbstverständlich. Die meisten Arbeitsplätze sind durch Einsatz digitaler Technologien geprägt. Die anstehende nächste Phase der Digitalisierung betrifft in besonderem Maße die Infrastrukturen: Erfolgsfaktor der Energiewende ist die Digitalisierung der Energieversorgung. Verkehrsinfrastrukturen werden sowohl im Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr digitalisiert. Wesentliche Veränderung im Gesundheitswesen ist der Aufbau der Telematikinfrastruktur.

Maßgeblicher Faktor der Digitalisierung ist die Globalisierung der Netze und die internationale Arbeitsteilung im Bereich der Informationstechnik. Das weltweite Netz ist ein globales Freiheitsversprechen. Doch spätestens der NSA-Skandal hat die Verletzlichkeit der digitalen Gesellschaft aufgezeigt. IT-Sicherheit wird zu einer wesentlichen Voraussetzung zur Wahrung der Freiheitsrechte. Die gesellschaftlichen Chancen und ökonomischen Potenziale der Digitalisierung dürfen nicht gefährdet werden. Die Koalition wird für das Handeln aller Ressorts eine digitale Agenda 2014 – 2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleiten.

Digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa

Wir wollen die Informations- und Kommunikations-Strategie (IKT-Strategie) für die digitale Wirtschaft weiterentwickeln. Dazu gehören für uns Spitzenforschung im nationalen und europäischen Rahmen, die Entwicklung und Anwendung von digitalen Technologien und optimale Wachstumsbedingungen für Unternehmen aller Branchen. Um den globalen und sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen, fördern wir die deutsche und europäische IKT-Industrie, indem wir die Rahmenbedingungen dafür verbessern und Bürokratie abbauen.

Wir wollen Kernbereiche der deutschen Wirtschaft wie Fahrzeug- und Maschinenbau, Logistik und Gesundheitswirtschaft bei der Digitalisierung unterstützen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen so ausgestalten, damit diese global wettbewerbsfähig bleiben.

Die Digitalisierung der klassischen Industrie mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir vorantreiben und im nächsten Schritt um intelligente Dienstleistungen („Smart Services“) erweitern, sowie Projekte und Maßnahmen im Bereich der Green IT stärken.

Dazu ist es notwendig, Wissen aus der Spitzenforschung in konkrete Anwendungen zu überführen. Mittels Kompetenzzentren, Modellregionen und Pilotprojekten soll der Wissenstransfer in Mittelstand und klassische Industrie initialisiert werden. Neben dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 werden wir in den Bereichen intelligente Mobilität, Smart Grid, E-Health und Sicherheit Schwerpunkte setzen und damit die Position der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt festigen.

Um das zu erreichen, werden Spitzencluster und Verbundprojekte aus- und aufgebaut. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit maßgebliche Faktoren.

Wir werden Beratungsangebote zur Digitalisierung von bestehenden Wertschöpfungsketten in Industrie und Mittelstand im Hinblick u. a. auf Cloud-Computing und Big Data ausbauen. Die Themen IT-Sicherheit und die Abwehr von Wirtschaftsspionage sollen darüber hinaus eine besondere Rolle spielen.

Wir werden die Forschungs- und Innovationsförderung für „Big Data“ auf die Entwicklung von Methoden und Werkzeugen zur Datenanalyse ausrichten, Kompetenzzentren einrichten und disziplinübergreifend strategische Anwendungsprojekte ins Leben rufen. Wir wollen die deutsche Spitzenposition im Bereich des Höchstleistungsrechnens in Abstimmung mit den Ländern und Partnern in Europa weiterhin ausbauen. Wir möchten einen neuen Gründungsgeist in Deutschland wecken und eine Kultur der zweiten Chance etablieren. Unser Ziel ist es dabei, die Zahl der Gründungen von derzeit 10.000 in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 15.000 pro Jahr zu steigern.

Dafür sollen Antragsverfahren entbürokratisiert werden. Außerdem werden wir Förderinstrumente dahingehend überprüfen, dass sie die gesamte Innovationskette inklusive der Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine schnellere Unternehmensgründung möglich sein. Wir werden Unternehmensgründungen im IT-Bereich erleichtern und ein innovatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft anstoßen und dessen Internationalisierung unterstützen.

Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer "Gründungszeit" einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung der Instrumente kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) geknüpft werden. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden. Darüber hinaus stoßen wir ein innovatives Netzwerk für Start-Ups durch die Wirtschaft an, das die besten Rahmenbedingungen für junge Unternehmen bereitstellen kann, und unterstützen dessen Internationalisierung.

Stock-Options-Modelle sollen weiterentwickelt und standardisiert werden und als freiwilliger und ergänzender Teil der Entlohnung attraktiver gestaltet werden. Innovative Unternehmen brauchen kluge Köpfe. Deshalb müssen wir im eigenen Land mit Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen die Zahl der IT-Fachkräfte erhöhen. Die Kammern sind aufgefordert, faire Standardverträge für Gründer zu entwickeln. Es ist wichtig, die Innovationskräfte der digitalen Wirtschaft zu stärken. Was mit dem Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ auf den Weg gebracht wurde, wollen wir fortsetzen und ausbauen.

Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen, das u. a. die Tätigkeit von Wagniskapitalgebern verbessert. Außerdem wollen wir es attraktiver machen, in junge Unternehmen und junge Wachstumsunternehmen zu investieren. Mit Investitionszuschüssen wollen wir den Einsatz von Wagniskapital weiter fördern. Die Förder- und Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und EU sind auf ihre Kompatibilität hin zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.

Um Börsengänge für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen wieder zu beleben, werden wir die Einführung eines neuen Börsensegments „Markt 2.0“ prüfen.

Digitale Bildung und Forschung – gerecht und innovativ

Ein wichtiger Teil der Digitalisierungsstrategie ist es, die Medienkompetenz junger Menschen zu steigern, um sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet zu emanzipieren.

Wir sehen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz als zentrale Maßnahme für den Datenschutz und die Sicherheit im Internet für jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer. Die bestehenden Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen werden deshalb evaluiert und ausgebaut. Das Leitbild der „digitalen Selbständigkeit“ rückt somit in den Fokus der Medienkompetenz.

Wir befürworten ein „Modellprojekt Freiwilliges Soziales Jahr Digital“, damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen. Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ wird unterstützt und verbreitert, um in Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Institutionen qualitätsvolle, altersgerechte und interessante digitale Angebote für Kinder zu schaffen.

Der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open- Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen sind im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern.

Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt sowie institutionell gefördert. Ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient, soll sich mit den technischen und wirtschaftlichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigen.

Digitales Leben und Arbeiten – Chancen und Rechte stärken

Die Digitalisierung eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die das Leben der Menschen einfacher machen und neue Chancen für den Arbeitsalltag bieten. So gibt es durch die Digitalisierung neue Angebote wie z. B. flexible Arbeitszeitmodelle für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir fordern die Wirtschaft auf, diese zu fördern.

Wir appellieren an die Tarifpartner, Telearbeitsmodelle zu fördern und entsprechend auszubauen, sowie tarifvertragliche Modelle zu finden, die die Rechte von Beschäftigten auf selbst zu bestimmende Telearbeitsplätze stärken. Das Angebot an Telearbeitsplätzen im öffentlichen Dienst werden wir weiter ausbauen.

Öffentliche Verwaltung und Tarifpartner sind aufgefordert, die Rechte der Beschäftigten für eine erweiterte Arbeits-Autonomie und verbesserte Work-Life-Balance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken (z. B. Regelungen zur Nichterreichbarkeit).

Wir begrüßen darüber hinaus betriebsinterne Regelungen dazu. Neue digitale Qualifizierungs- und Weiterbildungswerkzeuge für Unternehmen wie auch für den öffentlichen Dienst werden wir zielgruppenspezifisch fördern und ausbauen. Immer mehr Unternehmen nutzen Online-Plattformen, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen (E-Recruiting). Hierbei müssen die Grenzen der Privatsphäre eingehalten werden. Eine Umgehung von Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken - oder ähnlichen Plattformen ist nicht zu akzeptieren.

Durch die Digitalisierung bieten sich vor allem für junge Mütter und Väter neue Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie zum Beispiel neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle.

Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstärken die Telemedizin, z. B. zur engen Betreuung von Risikopatientinnen und -patienten oder chronisch Kranken. Dabei ist ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Wir werden verhindern, dass sensible Patientendaten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Wir wollen den Einsatz und die Entwicklung von E-Care-Systemen in sogenannten Smart-Home-Umgebungen fördern, die älteren, pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung die technische Unterstützung bieten, um ihnen den Alltag zu erleichtern. Ein weiterer Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung.

Der digitale Alltag eröffnet neue Möglichkeiten, anderen Menschen zu helfen. Im Netz entstehen neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements über soziale Netzwerke und Nachbarschaftsinitiativen. Wir werden diese Entwicklung unterstützen und „Online Volunteering“-Projekte fördern, z. B. die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung (Mängelmelder, Tausch- und Ehrenamtsbörsen).

Wir wollen herausragende Projekte auszeichnen und einen Austausch der besten Beispiele initiieren. Zudem werden wir Projekte ins Leben rufen und fördern, durch die Medienkompetenz vermittelt wird und damit dazu beitragen, die digitale Spaltung zu überwinden (z. B. Seniorinnen und Senioren lernen von Schülerinnen und Schülern).

Wir fördern die Entwicklung und den Einsatz von bundesweiten Warn- und Informationssystemen, mit denen Bürgerinnen und Bürger per SMS, E-Mail oder über eine App über Unfälle, Gefahren und Katastrophen informiert werden können.

Wir führen Systeme ein (z. B. eine zentrale Nummer für SMS-Notrufe oder eine Notruf- App) und ändern das TKG so, dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen. Im digitalen Zeitalter hat sich die Art der Kommunikation grundlegend verändert und die Menschen tauschen sich online auf diversen Plattformen aus. Wir sprechen uns gegen einen allgemeinen Klarnamenzwang aus, weil anonyme Kommunikation oft nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist.

Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten.

In den nächsten vier Jahren können die Weichen gestellt werden, damit Deutschland und Europa eine Führungsrolle bei der konsequenten, sozialverträglichen, vertrauenswürdigen und sicheren Digitalisierung der Gesellschaft und Wirtschaft einnehmen. Mit einer ausgewogenen Digitalisierungspolitik können Zukunftschancen unseres Landes, Potenziale für Demokratie und Teilhabe sowie Innovations- und Wettbewerbsfähig langfristig gesichert werden. Deutschland wird zu einer echten digitalen Gesellschaft.

Quelle: S. 138-143